Luftfahrtbehörden
Wir haben Ihnen hier unten auf der Seite für das jeweilige Bundesland eine Liste von Adresse zusammengestellt, wo Sie die Aufstiegsgenehmigung beantragen können.
Auch wenn Sie nur Privat (Hobbyflieger) fliegen müssen Sie eine Versicherung haben. Schließen Sie eine passende Versicherung ab
Bitte Informieren Sie sich vor dem Flug, im jeweiligen Bundesland, wie dort die Aktuellen regeln sind.
Hier gibt es vom DFS (Deutsche Flugsicherung) Apps um mit dem Handy zu prüfen, wo Sie mit der Drohne fliegen dürfen und welche Auflagen an diesem Ort erfüllt werden müssen.
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE BERLIN
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Internet: Info
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE BREMEN
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen
Abteilung 3
Referat 33 Luftverkehr und Flugplätze
Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen
Internet: Info
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE HAMBURG
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat: Grundsatzfragen, Luftverkehrs- und Luft- sicherheitsrecht
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Internet: Info
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE MECKLENBURG-VORPOMMERN
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Internet: Info
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE SAARLAND
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat F/2
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Internet: www.saarland.de
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE SACHSEN-ANHALT
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 307 Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Internet: Info
LANDESLUFTFAHRTBEHÖRDE SCHLESWIG-HOLSTEIN
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Luftfahrtbehörde
Königsweg 59
24114 Kiel
Internet: Info